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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
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Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Resthofstelle mit Wohnhaus, Zwischenbau, Garage, ehem. Auszugshaus, ehem. Stall mit Anbauten, Laube in Stadt Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 14. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 260.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 130.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Dorfstraße, 00000 Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Bobbau
Objektbeschreibung laut Gutachten
Lfd. Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Bobbau
2
381
Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 20
2608
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
(auf der Grundlage von sachgerechten Annahmen, die aus den eingeschränkten Inaugenscheinnahmen sowie den vorliegenden Unterlagen und Auskünften abzuleiten waren)
Resthofstelle bebaut mit einem Wohnhaus: einseitig …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Lfd. Nr.
Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m²
1
Bobbau
2
381
Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße 20
2608
Unverbindliche Angaben laut Gutachten:
(auf der Grundlage von sachgerechten Annahmen, die aus den eingeschränkten Inaugenscheinnahmen sowie den vorliegenden Unterlagen und Auskünften abzuleiten waren)
Resthofstelle bebaut mit einem Wohnhaus: einseitig teilweise angebaut errichtet; vermutlich Teilunterkellerung, Erdgeschoss, Obergeschoss, ausgebautes Dachgeschoss; Baujahr vermutlich vor 1900; umfangreiche Instandsetzungen und Modernisierungen (Sanierung) um 1995 sowie ein Dachgeschossausbau um 2022; aufgrund Leerstand vermutlich nicht mehr instand gehalten; ca. 240 m² geschätzte Gesamtwohnfläche; nach äußerem Anschein wird noch eine zumindest überwiegend angemessene/ zeitgemäße Nutzbarkeit unterstellt
Zwischenbau: überwiegend angebaut errichtet, nur Erdgeschoss, Baujahr vermutlich vor 1990, mit teilweisen Instandsetzungen um 1990; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar
Garage: einseitig angebaut errichtet; Erdgeschoss und Dachgeschoss; Baujahr vermutlich 1905, mit teilweisen Instandsetzungen; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar
ehem. Auszugshaus: einseitig angebaut errichtet; Teilunterkellerung, Erdgeschoss, Obergeschoss, Dachgeschoss; Baujahr vermutlich um 1905, mit Instandsetzungen und Umbauten um 1990; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar
ehem. Stall mit Anbauten: teilweise angebaut errichtet; Erdgeschoss und Dachgeschoss (ohne Anbauten); Baujahr vermutlich um 1905, mit teilweisen Instandsetzungen um 1990; als Nebengebäude noch nutzbar
Laube: vermutlich freistehend errichtet; nur Erdgeschoss; Baujahr vermutlich vor 1990; als Nebengebäude vermutlich noch nutzbar
Für Teile des ehemaligen Stalls erfolgt eine (unentgeltliche) Nutzung zu Freizeitzwecken durch einen Dritten.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (260.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
13.000 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.300 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.300 €
Gesamt-Nebenkosten
15.600 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bitterfeld-Wolfen
Aktenzeichen
0009 K 0024/ 2023
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:36
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.