Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte in Stadt Raguhn-Jeßnitz, Ortsteil OT Jeßnitz, 00000 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 19. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Lindenstraße 9, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Saal B1.02. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0009 K 0007/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 40.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 20.000 € (5/10) und 28.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 20.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Jeßnitz 3 488 Gebäude- und Nebenfläche, Köhlergasse 12 91 Objektbeschreibung: Einfamiliendoppelhaushälfte Unverbindliche Angaben laut Gutachten: Baujahr unbekannt, geschätzt auf ca. 1880. Das Grundstück weist eine Größe von 91m² und eine Wohnfläche von ca.
Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Jeßnitz 3 488 Gebäude- und Nebenfläche, Köhlergasse 12 91 Objektbeschreibung: Einfamiliendoppelhaushälfte Unverbindliche Angaben laut Gutachten: Baujahr unbekannt, geschätzt auf ca. 1880. Das Grundstück weist eine Größe von 91m² und eine Wohnfläche von ca. 66 m² auf. Bebaut mit einem unterkellerten Massivgebäude, ausgebauten Dachgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Spitzboden. Augenscheinlich ungenutzt und leerstehend. Es könnte sich um Durchgangsräume handeln. Das Gebäude weist wahrscheinlich einen einfachen bis mittleren Ausstattungsstandard und einen dem Alter und dem Zeitpunkt der bisher durchgeführten Sanierungsmaßnahmen entsprechenden befriedigenden Bau- und Unterhaltungszustand auf. Es sind Instandhaltungsrückstände und Schäden zu erkennen, die umfangreiche Reparatur- und Sanierungsarbeiten erforderlich machen. Die energetische Qualität ist als unterdurchschnittlich bzw. schlecht einzustufen und das Objekt ist als „nicht bzw. stark eingeschränkt barrierefrei“ zu klassifizieren. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 40.000 € und liegt damit 58 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 94.700 €). Ausgewertet wurden 112 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 79 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 112 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 25. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (40.000 €) als Zuschlagswert.
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