Objektbeschreibung laut Gutachten
Wohnhaus, Scheune, Anbau, Vers.-Nr. 283, 267 m2, Buechzelglistrasse 37, 5436 Würenlos Gemeinde: 4048 Würenlos Grundstück-Nr.: 1118 E-GRID: CH55878399557 Lagebezeichnung: Buech Plan-Nr.: 75 Fläche: 1'839 m2 Kulturart: Gebäude 267m2, Strasse, Weg 122 m2, Gartenanlage 1'450 m2 Eigentum: Hasler Walter, geb.
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Wohnhaus, Scheune, Anbau, Vers.-Nr. 283, 267 m2, Buechzelglistrasse 37, 5436 Würenlos Gemeinde: 4048 Würenlos Grundstück-Nr.: 1118 E-GRID: CH55878399557 Lagebezeichnung: Buech Plan-Nr.: 75 Fläche: 1'839 m2 Kulturart: Gebäude 267m2, Strasse, Weg 122 m2, Gartenanlage 1'450 m2 Eigentum: Hasler Walter, geb. 20.09.1953, Buechzelglistrasse 37, 5436 Würenlos Anmerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen, Grundpfandrechte gemäss Grundbuchauszug — Besichtigung Steigerungsobjekt: 05.10.2026, 13:30 Uhr & 19.10.2026, 13:30 Uhr, Treffpunkt beim Steigerungsobjekt. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie für die Steigerung ist an das Betreibungsamt Würenlos zu richten. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung des Steigerungsobjektes: CHF 3'200'000.00 Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag eine Anzahlung von CHF 100'000.00 (wovon CHF 90'000.00 an den Kaufpreis angerechnet werden und CHF 10'000.00) zur Sicherung der Eigentumsübertragung dienen) wie folgt zu leisten a) Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Würenlos, Feldstrasse 3, 5436 Würenlos, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss. b) in bar. c) Die Zahlung von insgesamt CHF 100'000.00 kann auch beim Betreibungsamt Würenlos im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH85 0900 0000 5001 7455 7 / mit Vermerk "Steigerung 18.11.2026/W.H.") hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens bis am 16.11.2026 zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert fünf Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigen auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten per Steigerungstag, 18. November 2026 bis spätestens 2. September 2026 beim Betreibungsamt Würenlos anzumelden. Gleichzeitig ist anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und welchen Termin. Innert Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch öffentliche Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Meldung beziehen
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Betreibungsamt Würenlos. Wortlaut unverändert übernommen.