Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus und ergänzt, was dort nicht auf einen Blick steht.
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Amtlicher Bodenrichtwertfließt in die Lage-Bewertung ein
Ilberstedt Blatt 195, Bestandsverzeichnis Lfd. Nr. 1, Gemarkung Ilberstedt, Flur 1, Flurstück 237, Gebäude- und Freifläche, Anschrift: Breite Straße 23, Größe: 454 m²
Der Zwangsversteigerungsvermerk wurde am 24.07.2025 in das Grundbuch eingetragen.
Bodenrichtwert (amtlich)
20 €/m² (Stand 2026)
Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Sachsen-Anhalt
Alle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
20 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Ilberstedt. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Termin-Vorlauf
In 49 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus, Garage in Ilberstedt (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 8. September 2026 um 14:00 am Amtsgericht Bernburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 40.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 20 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 20.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Breite Straße, 06408 Ilberstedt
Objektbeschreibung laut Gutachten
Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem einseitig angebauten, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (BJ.: vor 1900) und hofseitigem Anbau sowie mehreren Nebengebäuden (Garage u.a.). Der bauliche Zustand ist gemäß Angaben des Sachverständigen nur ausreichend. Es besteht teils erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem einseitig angebauten, teilunterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (BJ.: vor 1900) und hofseitigem Anbau sowie mehreren Nebengebäuden (Garage u.a.). Der bauliche Zustand ist gemäß Angaben des Sachverständigen nur ausreichend. Es besteht teils erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Die Nebengebäude weisen teilweise schlechte bis ruinöse Bau- und Unterhaltungszustände auf. Die Wohnfläche beträgt ca. 133,03 qm. Das Grundstück liegt im Bereich von Bergbauberechtigungen mit Senkungen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bernburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (40.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
2.000 €
Grundbuchkosten (ca.)
200 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
200 €
Gesamt-Nebenkosten
2.400 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bernburg
Aktenzeichen
0002 K 0013/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:35
Bodenrichtwert
BORIS ST · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.