Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,99 € ansehenIm zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Garage in Langensendelbach, 91094 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 5. Oktober 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Sitzungssaal 101. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0072/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 735.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 367.500 € (5/10) und 514.500 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 367.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Wohngebäude freistehendes, eingeschossiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit nutzbarer Dachgeschossetage; Baujahr: 1977/78, Anbau 1990; Wohnfläche ca. 165 m²; Heizart: Öl-Zentralheizung Garagengebäude grenzseitig stehendes, eingeschossiges, nicht unterkellertes Garagengebäude mit Flachdach; 2 PKW-Stellplätze zuzüglich Geräteraum; Baujahr: 1977/78;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bamberg. Wortlaut unverändert übernommen.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
inkl. 19 % MwSt.
Einführungspreis bis 15.08.2026
Dossier freischaltenExposé & Gutachten kostenlos ansehenGeschätzt auf Basis des Verkehrswerts (735.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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Einführungspreis — gilt bis einschließlich 15.08.2026.
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