Bild(er) aus dem amtlichen Exposé bzw. Gutachten. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 37 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Aschersleben (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 27. August 2026 um 10:00 am Amtsgericht Aschersleben. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 58.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 29.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Moritzhof, 06449 Aschersleben, OT Freckleben
Objektbeschreibung laut Gutachten
Größe: 253 m², bebaut mit einem unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr um 1860, Anbau um 1975. Garage, Carport. Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind notwendig. Wohnfläche gesamt ca. 93 m².
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Aschersleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (58.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
2.900 €
Grundbuchkosten (ca.)
290 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
290 €
Gesamt-Nebenkosten
3.480 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Aschersleben
Aktenzeichen
0013 K 0015/ 2025
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:35
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.