2 von 7 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — alle Bilder im Dossier. Ohne Gewähr.
Objekt-Dossier
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Gutachten im KlartextZustand, Mängel, Belastungen, Bewohnbarkeit
Deal-Analyse & BietstrategieWertgrenzen und Checkliste als druckbares PDF
Vollständige Adresseinkl. Hausnummer — auf der Seite gekürzt
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Bodenrichtwert (amtlich)
100 €/m²
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Altena (Westf.). Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Termin-Vorlauf
In 90 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Altena (Westf.) (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 20. Oktober 2026 um 10:00 am Amtsgericht Altena. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 159.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 100 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 79.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektlage: Nordstraße, 58762 Altena (Westf.)
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um 1955 erbautes freistehendes Einfamilienhaus mit einem Anbau aus dem Jahr 1961 mit rd. 126m² Wohnfläche.Das ursprünglich errichtete Wohnhaus ist unterkellert, diese „Unterkellerung“ stellt die Eingangsebene dar, der Anbau ist nicht unterkellert.Das Dachgeschoß des Ursprungsgebäudes ist nicht ausgebaut, das Dachgeschoss des Anbaus ist aufgrund geringer Höhe nicht nutzbar.Zwei der …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Wertgutachten handelt es sich um 1955 erbautes freistehendes Einfamilienhaus mit einem Anbau aus dem Jahr 1961 mit rd. 126m² Wohnfläche.Das ursprünglich errichtete Wohnhaus ist unterkellert, diese „Unterkellerung“ stellt die Eingangsebene dar, der Anbau ist nicht unterkellert.Das Dachgeschoß des Ursprungsgebäudes ist nicht ausgebaut, das Dachgeschoss des Anbaus ist aufgrund geringer Höhe nicht nutzbar.Zwei der zu versteigernden Grundstücke bestehen aus ca. 15.313 m² nicht bewirtschafteter Waldfläche mit Laub- und Nadelholz.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altena. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (159.000 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (6.5 %)
10.335 €
Grundbuchkosten (ca.)
795 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
795 €
Gesamt-Nebenkosten
11.925 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Inkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
KI-Gutachtenanalyse: Zustand, Mängel, Belastungen & Bewohnbarkeit aus dem Original-Gutachten — klar zusammengefasst
Vollständige Objektadresse inkl. Hausnummer (auf der Seite gekürzt angezeigt)
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Altena
Aktenzeichen
0005 K 0016/ 2024
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 17:24
Bodenrichtwert
BORIS NW · Stand 2022
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.