Grundstück mit Garagenzeile in Alsdorf
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Grundstück mit Garagenzeile in Alsdorf, Ortsteil Ofden, 52477 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 15. Dezember 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Aachen, Amtsgericht Aachen, Hauptgebäude, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Etage 3, Sitzungssaal A 3.017. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0018 K 0109/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 132.040 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 66.020 € (5/10) und 92.428 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 225 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 66.020 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück bebaut mit einer in den 1960-er Jahren errichteten Garagenzeile, bestehend aus 12 Garagen nebst Ergänzungsfläche,Bau und Unterhaltungszustand sind teilweise nicht befriedigendGrundstücksgrösse insgesamt für 2 Flurstücke als wirtschaftliche Einheit 447qm in 52477 Alsdorf Stadtteil Ofden, Alfred- Brehm Strasse Flurstück 235: 130.000,00 €Flurstück 236: 2.040,00 €Gesamtwert: 132.040,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Aachen. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 132.040 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 92.428 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 66.020 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 13.204 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Alsdorf. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 132.040 € und liegt damit 53 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Nordrhein-Westfalen (Median 283.500 €). Ausgewertet wurden 78 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.350 € bis 26.660.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 74 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (225 €/m²) liegt 67 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (135 €/m², aus 79 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 78 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 17. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (132.040 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 8.583 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 660 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 660 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 9.903 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 0018 K 0109/ 2025
- Letzter Sync
- 16. Oktober 2026 um 17:26
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.