Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in St. Ingbert, 66386 (Saarland). Der Versteigerungstermin ist am 1. September 2026 um 08:30 vor dem Amtsgericht St. Ingbert im Saarland, Sitzungssaal 7 (EG). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0010 K 0007/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 75.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 37.500 € (5/10) und 52.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 37.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
= ohne Gewähr: Zweifamilienhaus in Massivbauweise, BJ: Ursprung hohes Alter, Aufstockung 1954, Anbau 1997, Satteldach, ausgeb. DG, zweigeschossig u. unterkellert (nur Ursprung), Gasetagenheizung (EG), 1 Gasofen (OG), Whfl. rd. 136 qm KG: 2 Keller EG: 2 Zi, Kü, Dusche/WC, Flure, ca. 65 qm 1. OG: 2 Zi (Dusche/WC), Vorplatz, ca. 40 qm DG: 2 Zi, Vorplatz, ca. 31 qm Grundstücksgröße: 260 qm
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts St. Ingbert im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 75.000 € und liegt damit 63 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Saarland (Median 202.000 €). Ausgewertet wurden 42 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 34.300 € bis 688.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 93 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 42 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Saarland (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (75.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehenGrundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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