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Burgenland

Landw. Grundstücke Zahling in Zahling land- und forstwirtschaftlich

Aktenzeichen 6 E 5/26m
Landw. Grundstücke Zahling in 7562 Zahling land- und forstwirtschaftlich — Zwangsversteigerung am Amtsgericht Bezirksgericht Güssing
2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — vollständig in den Unterlagen (nach kostenloser Registrierung). Ohne Gewähr.

Landw. Grundstücke Zahling in Zahling land- und forstwirtschaftlich

Lage
7562 Zahling land- und forstwirtschaftlich
Objektart
Landw. Grundstücke Zahling
Aktenzeichen
6 E 5/26m

Zum Objekt

Zwangsversteigerung: Landw. Grundstücke Zahling in Zahling land- und forstwirtschaftlich, 7562 (Burgenland). Der Versteigerungstermin ist am 6. Oktober 2026 um 11:30 vor dem Amtsgericht Bezirksgericht Güssing. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 6 E 5/26m. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 7.610 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 3.805 € (5/10) und 5.327 € (7/10).

Zuschlag ab rund 3.805 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: 7562 Zahling land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft

Objektbeschreibung laut Gutachten

7562 Zahling land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaft — Landw. Grundstücke Zahling

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bezirksgericht Güssing. Wortlaut unverändert übernommen.

Eckdaten & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
7.610 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
5.327 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
3.805 €
Sicherheitsleistung (10 %)
761 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 23 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

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Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bezirksgericht Güssing
Aktenzeichen
6 E 5/26m
Letzter Sync
12. September 2026 um 22:25
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum

Grundlage: Bekanntmachung nach § 119 EO, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

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Letzte Aktualisierung: 12. September 2026 um 22:25
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