Zwangsversteigerung: Gebühren & Nebenkosten
Was kostet das Ersteigern einer Immobilie wirklich? Anders als beim normalen Kauf entfallen Maklerprovision und notarieller Kaufvertrag. Hinzu kommen aber Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten und Gerichtsgebühren. Berechnen Sie die Nebenkosten für Ihr Bundesland:
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 4.680 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 360 €
- Zuschlagsgebühr Gericht (ca.)
- 360 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.400 € · ≈ 7.5 %
Bei einer Zwangsversteigerung entfallen Maklerprovision und ein notarieller Kaufvertrag — der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn. Die Berechnung ist eine vereinfachte Schätzung (Stand der Grunderwerbsteuersätze 2026) und ohne Gewähr; maßgeblich sind die Festsetzungen des Gerichts.
Welche Kosten fallen an?
- Grunderwerbsteuer — je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Zuschlagswerts.
- Grundbuchkosten — Eintragung als neuer Eigentümer (ca. 0,5 %).
- Zuschlagsgebühr — Gerichtskosten für den Zuschlag (ca. 0,5 %).
- Sicherheitsleistung — i.d.R. 10 % des Verkehrswerts, vorab zu hinterlegen (wird verrechnet).
Grunderwerbsteuer nach Bundesland (2026)
Was entfällt gegenüber dem normalen Kauf?
Beim Erwerb in der Zwangsversteigerung gibt es keine Maklerprovision und keinen notariellen Kaufvertrag — der gerichtliche Zuschlag begründet das Eigentum. Das spart gegenüber dem freien Markt mehrere Prozent. Allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Festsetzungen des Gerichts und Finanzamts.
