Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zweifamilienhaus in Bubsheim (Baden-Wuerttemberg). Versteigerungstermin: 1. Oktober 2026 um 10:00 am Amtsgericht Tuttlingen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 220.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 110.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Massives Zweifamilienhaus mit vier Garagen, Baujahr: 1965/1966, Wohnfläche: 188qm, Nutzfläche: 79qm, leerstehend, reine Außenbesichtigung, Öl-Zentralheizung aus 1990, PV-Anlage steht nicht in Schuldnereigentum.; Flurstück 2769, Gebäude- und Freifläche, 975 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Tuttlingen. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (220.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.