Beschreibung
In der Gemeinde Feuerthalen Grundbuchblatt 1363, EGRID CH573677743854 Stockwerkeigentum 125/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1314, Kat. Nr. 2579, EGRID CH545117777694, Feuerthalen mit Sonderrecht an 5 1/2 Zimmerwohnung im Erdgeschoss (Süd) mit Kellerabteil im Unterschoss, in den Aufteilungsplänen in Planmappe Nr. 16 rot randbemalt und mit Nr. 2 bezeichnet laut Begründungsakt vom 30.06.1999, Beleg Feuerthalen 85, Änderung vom 25.10.2000 Beleg Feuerthalen Nr. 137 Anmerkungen: 1. Begründung des Stockwerkeigentums vor Erstellung des Gebäudes 2. Benutzungs- und Verwaltungsreglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft Beschrieb der gemeinschaftlichen Liegenschaft: Grundbuchblatt 1314, Kat.- Nr. 2579, EGRID CH545117777694, Feuerthalen, 900m2 Gesamtfläche 313m2 Gebäude Wohnen Nr. 0270123, Kirchweg 91 199m2 befestigte Fläche 388m2 Gartenanlage Anmerkungen: 1. Arealüberbauungsrevers 2. Begründung von Stockwerkeigentum vor Erstellung des Gebäudes 3. Stockwerkanteile verpfändet 4. sujektiv dingliche Verbindung: 8/32 subjektiv dingliches Miteigentum an Grundbuchblatt 672, Kat. Nr. 2577, EGRID CH907751751718, Feuerthalen Beschreib des unter Anmerkung Ziffer 4 subjektiv dinglich verbundenen Grundstückes: Grundbuchblatt 672, Kat. Nr. 2577, EGRID CH907751751718, Feuerthalen 948 m2 Gesamtfläche 450m2 befestigte Fläche 498m2 Gartenanlage Anmerkungen, Vormerkungen Dienstbarkeiten hiezu laut Grundbuch. — Besichtigungen: Montag, 24.11.2025, 13.30 bis 15.00 Uhr Montag, 26.01.2026, 13.30 bis 15.00 Uhr Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Pfändungsgläubiger. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 50‘000.00 wie folgt zu leisten: - in bar anlässlich der Steigerung - durch Vorauszahlung auf das Konto des Betreibungsamtes Andelfingen IBAN NR CH71 0900 0000 8568 5447 9 Die Vorauszahlung muss so geleistet werden, dass die Gutschrift spätestens einen Arbeitstag vor der Versteigerung auf dem Konto des Betreibungsamtes erfolgt. ist. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Es ist Sache der Einzahler, dem Betreibungsamt ihre Bankverbindung mitzuteilen damit zeitnahe die Rückzahlung nicht benutzter Kostenvorschüsse erfolgen kann. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum Ablauf der Eingabefrist beim Betreibungsamt Andelfingen anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.