Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Sohland an der Spree. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Sohland an der Spree (Sachsen). Versteigerungstermin: 31. Juli 2026 um 09:00 am Amtsgericht Bautzen. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 197.660 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 19 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 98.830 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Das Versteigerungsobjekt besteht aus drei Einzelgrundstücken, welche im Zusammenhang genutzt werden: - zu lfd. Nr. 1: mit einem Garagen- und Werkstattgebäude bebautes und teilweise überbautes Grundstück - zu lfd. Nr. 2: mit einem Einfamilienhaus (Typ EW 65 B) bebautes und teilweise überbautes Grundstück - zu lfd. Nr. 3: als Zuwegung genutztes Grundstück
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bautzen. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (197.660 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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