Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Einfamilienhaus in Creglingen (Baden-Wuerttemberg). Versteigerungstermin: 31. August 2026 um 08:00 am Amtsgericht Crailsheim. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 190.300 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 95.150 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Flst. 66 - Zweigeschossiges Wohnhaus, voll unterkellert Flst. 68 - Eingeschossiges Gebäude, voll unterkellert, mit Dachgeschoss Flst. 232 - Waldfläche, Grünland und Umland Flst. 172 - Ackerland Flst. 175 - Grünland
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Crailsheim. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (190.300 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF.
Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.