Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bad Pyrmont. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Bad Pyrmont (Niedersachsen). Versteigerungstermin: 11. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Hameln. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 68.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 110 €/m² (Stand 2026).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 34.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Wohnung im EG bestehend aus 2 Zimmern, Wohnfläche 58 m², Bj. 1970, Gaszentralheizung aus Bj. 2002, zentrale Warmwasserbereitung über HeizungDie zu leistende Bietsicherheit i.H.v. 10 % des Verkehrswerts ist einzuzahlen auf das Konto IBAN: DE15 2505 0000 0106 0238 31 unter Angabe des Verwendungszwecks: 26 K 10/25 Bietsicherheit
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hameln. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (68.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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