Beschreibung
Grundstück Nr. 79 im Grundbuch Ermatingen, Plan Nr. 21, Understad 1103 m2 Gartenanlage: 899 m2 Gebäude: 204 m2 Wohnhaus, EGID: 662152, Nummer: 201.332, Flaechenmass: 159 m2, Anteil auf Grundstück: 159 m2 Adresse: EGID: 662152, EDID: 1, Untere Seestrasse 33 8272 Ermatingen Adresse: EGID: 662152, EDID: 0, Untere Seestrasse 31 8272 Ermatingen Mehrfamilienhaus, EGID: 662151, Nummer: 201.333, Flaechenmass: 248 m2, Anteil auf Grundstück: 1 m2 Adresse: EGID: 662151, EDID: 0, Untere Seestrasse 27 8272 Ermatingen Fischräuche, EGID: 400046824, Nummer: 201.331, Flaechenmass: 44 m2, Anteil auf Grundstück: 44 m2 Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige Schätzung: Fr. 1'882'000.00 — Besichtigung des Grundstücks: Montag, 23. März 2026, 14.00 Uhr Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie die Versteigerung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 190'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 19. Februar 2026, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an dem zur Verwertung gelangenden Grundstück, Liegenschaft Nr. 79 im Grundbuch Ermatingen, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 26. Januar 2026 Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen