Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Doppelhaushälfte in Bremerhaven (Bremen). Versteigerungstermin: 10. August 2026 um 10:30 am Amtsgericht Bremerhaven. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 137.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 68.500 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Detaillierte Objektbeschreibung laut Gutachten: Grundstück mit Einfamilien-Doppelhaushälfte (Erdgeschoss sowie ausgebautes Dachgeschoss) mit Kellerraum und Garage, Wohnfläche: ca. 117 m², Ursprungsbaujahr: 1910/20, Um-bzw.
Detaillierte Objektbeschreibung laut Gutachten: Grundstück mit Einfamilien-Doppelhaushälfte (Erdgeschoss sowie ausgebautes Dachgeschoss) mit Kellerraum und Garage, Wohnfläche: ca. 117 m², Ursprungsbaujahr: 1910/20, Um-bzw. Ausbau im Jahr 1958, Teilsanierung im Jahr 2012/13; es bestehen ein Instandhaltungs- und Reparaturstau, diverse erhebliche Feuchtigkeitsschäden und keine fachgerechte Elektroinstallation; die energetischen Eigenschaften des Objekts sind nicht zeitgemäß. Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am: 05.09.2024.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bremerhaven. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (137.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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