Beschreibung
Stockwerkeigentumsanteil Nr. S20870 im Grundbuch Tägerwilen, Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 14, im Erdgeschoss mit Kellerabteil Nr. 14 im Untergeschoss als Nebenraum Panoramaweg 5, 163/1000 Miteigentum Stammgrundstück zu S20870: Liegenschaft Nr. 1738 im Grundbuch Tägerwilen Miteigentumsanteil Nr. M20920 im Grundbuch Tägerwilen, Einstellplatz Nr. 35 in der Tiefgarage Panoramaweg, 1/147 Miteigentum Miteigentumsanteil Nr. M20921 im Grundbuch Tägerwilen, Einstellplatz Nr. 36 in der Tiefgarage Panoramaweg, 1/147 Miteigentum Stammgrundstück zu M20920 und M20921: Liegenschaft Nr. 715 im Grundbuch Tägerwilen Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stockwerkeigentumsanteil Nr. S20870: Fr. 1'080'000.00 Stammgrundstück Nr. 1738: Fr. 5'038'000.00 Miteigentumsanteil Nr. M20920: Fr. 40'000.00 Miteigentumsanteil Nr. M20921: Fr. 40'000.00 Stammgrundstück Nr. 715: Fr. 5'671'000.00 — Besichtigung des Grundstücks: Mittwoch, 25. März 2026, 09.00 Uhr Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie die Versteigerung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 120'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 19. Februar 2026, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an den zur Verwertung gelangenden Grundstücken Nr. S20870, M20920 und M20921 Grundbuch Tägerwilen, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 26. Januar 2026 Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen