Beschreibung
Grundstück Nr. 977 im Grundbuch Kemmental, Plan Nr. 55, Unterneuwilen 1928 m² Acker/Wiese/Weide, 1928 m² Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige Schätzung: Fr. 1'500'000.00 Grundstück Nr. 1001 im Grundbuch Kemmental, Plan Nr. 56, Bettenagger 2037 m² übrige befestigte Fläche, 786 m² Gartenanlage, 781 m² Gebäude, 470 m² Wohnhaus Garage, EGID: 661555, Nummer: 036.188, Flaechenmass: 396 m², Anteil auf Grundstück: 396 m² Adresse: EGID: 661555, EDID: 0, Bettenackerstrasse 4, 8566 Neuwilen Gartenhaus, EGID: 400048907, Nummer: nv, Flaechenmass: 35 m², Anteil auf Grundstück: 35 m² Garage, EGID: 400048906, Nummer: nv, Flaechenmass: 39 m², Anteil auf Grundstück: 39 m² Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige Schätzung: Fr. 1'170'000.00 — Besichtigung des Grundstücks: Mittwoch, 3. Juni 2026, 09.00 Uhr Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen, Bezeichnung Grundstück) für die Besichtigung sowie die Versteigerung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 200'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 7. Mai 2026, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an den zur Verwertung gelangenden Grundstücken Nr. 977 sowie 1001 Grundbuch Kemmental, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 13. April 2026 Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen