Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (121.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerInkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 1. Oktober 2026 um 10:00 am Amtsgericht Wuppertal. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 121.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Wohnung im 2. Obergeschoss in einem 7-geschossigen Mehrfamilienwohnhaus, Baujahr 1965, Aufteilung in Wohnungs-/Teileigentum erfolgte im Jahr 1993. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus 14 Wohnungseigentums- und 4 Teileigentumseinheiten.Die Wohnung besteht aus Wohnraum nebst 4 weiteren Zimmern, Küche, Diele Bad/WC, Gäste-WC, Abstellraum und Balkon/Loggia sowie Kellerraum im 1. Untergeschoss, Wohnfläche ca. 117,35 m².Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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