Beschreibung
Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 345, 2. Stock und Nebenräumen (inkl. Abstellplatz Nr. 17 in der unterirdischen Garage) an der Burggrabenstrasse 22, 37/1000 Miteigentum Stammgrundstück zu S345: Liegenschaft Nr. 6068 im Grundbuch Kreuzlingen Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345: Fr. 535'000.00 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stammgrundstück Nr. 6068: Fr. 793'000.00 — Besichtigung des Grundstücks: Dienstag, 4. November 2025, 15.00 Uhr Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie die Versteigerung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Alternativ kann die Anzahlung in bar geleistet werden. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 9. Oktober 2025, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an dem zur Verwertung gelangenden Grundstück, Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 15. September 2025 Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen