Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Leipzig. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Baulücke/Baugrundstück in Leipzig (Sachsen). Versteigerungstermin: 22. September 2026 um 10:00 am Amtsgericht Leipzig. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 526.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 700 €/m² (Stand 2022).
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 263.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Taubestr. 30, 04347 Leipzig: Baulücke/Baugrundstück mit 540 m² Grundstücksfläche, Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 WE (ca. 649 m² Wohnfläche) + Tiefgarage für 8 Pkw mittlerweile erloschen Gutachten Download unter www.zvsachsen.de
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Leipzig. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (526.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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