Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bad Driburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (78.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Zweifamilien-Wohnhaus in Bad Driburg (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 24. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Brakel. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 78.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 55 €/m² (Stand 2022).
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 33014 Bad Driburg-Ortsteil Reelsen. Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Versteigerungsobjekt um ein Zweifamilen-Wohnhaus als 2-geschossiges Gebäude, nicht unterkellert. Das Dachgeschoss ist (überwiegend) nicht ausgebaut. Das Gebäude ist freistehend in tlw. Mauerwerks, vielfach Fachwerkbauweise mit Satteldach. Ur-Baujahr vermutl. zwischen 1850 - 1900, Umbauten und Modernisierungen 1969. Bei den Anbauten handet es sich um ein 1-geschossiges Gebäude, nicht unterkellert mit Flachdach als Dachterrasse, vermutlich Massivbauweise. Ur-Baujahr vermutl. um 1950 – 55 mit Anbau einer Hofüberdachung in Holzbauweise und Flachdach nach 2011.Das Gebäude konnte nur eingeschränkt von außen besichtigt werden. Daher erfolgte die Wertermittlung aufgrund äußerer Inaugenscheinnahme. Das Gebäude zeigt deutliche Schäden an der Bausubstanz. Daher herrscht erheblicher Renovierungs-/Sanierungsbedarf. Auf dem Grundstück befindet sich erheblicher Müll.Eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Kontaktdaten der Gläubigerin liegt dem Gericht nicht vor.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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