Beschreibung
GB Rorbas GB Rorbas Blatt 1183, Liegenschaft, EGRID CH727780606152 Kataster 1893, Plan 10, Hinterwiler Gebäude Wohnen, Nr. 06800801, Grundstrasse 67 Unterirdisches Gebäude, Nr. 06800801 (Gebäude, befestigte Fläche, Gartenanlage) ¼ subjektiv-dingliches Miteigentum an Blatt 178, Kataster 1894, EGRID CH736077618047, Rorbas (Gartenanlage, fliessendes Gewässer, geschlossener Wald) ¼ subjektiv-dingliches Miteigentum an Blatt 326, Kataster 1630, EGRID CH527787606157, Rorbas — Besichtigungen werden nur gegen Voranmeldungen durchgeführt. Eigenständige Begehungen oder selbständige Kontaktaufnahmen mit den Bewohnern sind ausdrücklich untersagt. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung CHF 1'100'000.00 Die Verwertung erfolgt auf Verlangen eines Grundpfandgläubigers. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 55'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Embrachertal, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) in bar (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Embrachertal im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH74 0900 0000 8533 7755 7, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung GB Rorbas Blatt 1183 für den Fall des Zuschlags) oder bis zum Maximalbetrag von CHF 100'000.00 in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 30 Tagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und die übrigen Beteiligten auf, ihre Ansprüche an den Grundstücken, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 17.11.2025 beim Betreibungsamt Embrachertal, Bahnstrasse 1, 8424 Embrach, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.