Beschreibung
1) Liegenschaft Nr. 1321, Plan 32, Kirchwis, Gesamtfläche 258 m 2 , Gebäude Assek.Nr. 1762, Alte Mühle 11 (78 m 2 ) übrige befestigte Fläche (36 m 2 ), Gartenanlage (144 m 2 ) Herkunftsgrundstücke: 667, Mutationsnr. 3999, 02.12.2019, Beleg 440W, Miteigentumsanteil Nr. M10521, 50/1000 Miteigentum an Nr. 667, Doppeleinstellboxe Nr. 22/23 in der Unterniveaugarage Adresse: Alte Mühle 11, 8855 Nuolen 2) Miteigentumsanteil Nr. M10496, 10/1000 Miteigentum an Nr. 667, Autoabstellplatz Nr. 10 im offenen Autounterstand — Besichtigungen: Samstag, 22.11.2025 und Samstag, 31.01.2026, jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Alte Mühle 11, 8855 Wangen) Einzelruf/Gesamtruf Grenzen laut Grundbuchplan. Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug. Rechtskräftige betreibungsamtlichen Schätzungen: Grundstücke Nr. 1 Fr. 1'200'000.00 Grundstück Nr. 2 Fr. 30‘000.00 Die Verwertung wird durch diverse Pfändungsgläubiger verlangt. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, nach Abrechnung an die Steigerungssumme CHF 80‘000.00 für Objekt 1 und CHF 20'000.00 für Objekt 2 oder je Lastenverzeichnis bei Gesamtruf CHF 100'000.00 in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Wangen SZ ausgestellten Bankcheck (kein Privatscheck) zu bezahlen. Die Anzahlungen von CHF 80'000.00, CHF 20'000.00 bzw. CHF 100'000.00 können auch beim Betreibungsamt Wangen im Voraus mittels Überweisung (Postfinance CH58 0900 0000 8700 0539 1 / Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung GB 1321 Wangen) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes oder die Hinterlegung in bar auf der Amtsstelle des Betreibungsamtes hat bis spätestens am 04.02.2026 zu erfolgen. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.