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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (4.306.100 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Haidt lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Haidt 401 Gebäude- und Freifläche Gumpertsreuth 17 0,5787 561 2 Haidt 399 Gebäude- und Freifläche In Gumpertsreuth 0,0646 562 3 Haidt 435/1 Gebäude- und Freifläche In Gumpertsreuth 0,0037 934 4 Haidt 448/3 Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche Stäudig 1,5677 562 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Verwaltungs- und Bürogebäude; Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Parkplatzgrundstück mit 2 Fertiggaragen und Holz-Carports; Lfd. Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück; Lfd. Nr. 4 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Produktionsgebäude mit angebauten Versorgungsgebäude (Vüro-, Sozial-, und Techniktrakt), Parkplatz, unbebautes Baugrundstück sowie Grünland; Der Versteigerungsvermerk ist am 06.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
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