Beschreibung
In der Gemeinde Andelfingen 1. Grundbuch Blatt 1725, EGRID CH974177784357 Stockwerkeigentum: 87/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1639, Kataster AN3149, EGRID CH741186777796, Andelfingen mit Sonderrecht an der Eigentumswohnung Nr. 2 im Erdgeschoss, mit Kellerabteil Nr. 2 als Nebenraum im Aufteilungsplan rot coloriert, gemäss Begründungsakt vom 30.10.2009, Beleg Andelfingen 2009/162 Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuch. 2. In der Gemeinde Andelfingen: Grundbuch Blatt 1669, EGRID CH744143777761 Miteigentumsanteil: 1/64 Miteigentum am Grundstück Blatt 1638, Kataster AN3134, EGRID CH971177778651, Andelfingen Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuch Zu Ziffer 1 gehördend: Beschreibung des in Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks: Grundbuch-Blatt 1639, Kataster AN3149, Plan 31, Steinacker, EGRID CH741186777796 Angaben der amtlichen Vermessung: Gesamtfläche: 1‘749 m2 Gesamtfläche Gebäude: 410 m2 Gebäude Wohnen, Nr. 29100882, Kellenweg 17 Unterirdisches Gebäude, Nr. 29100899, Teil Bodenabdeckung: 410 m2 Gebäude 55 m2 befestigte Fläche 1‘284 m2 Gartenanlage Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuch. Zu Ziff. 2 gehördend: Beschreibung des in Miteigentum aufgeteilten Grundstücks: Grundbuch Blatt 1638, Kataster AN3134, Plan 31, Steinacker, EGRID CH971177778651 Angaben der amtlichen Vermessung: Gesamtfläche: 149 m2 Gesamtfläche Gebäude: Unterirdisches Gebäude, Nr. 29100899, Teil Bodenabdeckung: 99 m2 befestigte Fläche 50 m2 Gartenanlage Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten laut Grundbuch — Besichtigungen finden statt am: Mittwoch, 27.05.2026, 13.30 bis 15.00 Uhr Montag, 10.08.2026, 13.30 bis 15.00 Uhr Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Pfändungsgläubiger. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 50‘000.00 wie folgt zu leisten: - in bar anlässlich der Steigerung - durch Vorauszahlung auf das Konto des Betreibungsamtes Andelfingen IBAN NR CH71 0900 0000 8568 5447 9 Die Vorauszahlung muss so geleistet werden, dass die Gutschrift spätestens einen Arbeitstag vor der Versteigerung auf dem Konto des Betreibungsamtes erfolgt. ist. Erfolgt die Gutschrift später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Es ist Sache der Einzahler, dem Betreibungsamt ihre Bankverbindung mitzuteilen damit zeitnahe die Rückzahlung nicht benutzter Kostenvorschüsse erfolgen kann. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum Ablauf der Eingabefrist beim Betreibungsamt Andelfingen anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.