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Im Stadtquartier Fluntern, Zürich Kreis 7: 1 Wohnhaus, laut Grundbuch Blatt 1633, Kataster Nr. FL3271, mit 804 m2 Gebäudegrundfläche und Gartenanlage, Toblerstrasse 96, 8044 Zürich 7. Grenzen laut Katasterplan. Anmerkungen und Vormerkungen laut Grundbuchauszug. — Besichtigungen: Dienstag, 14. Juli 2026, nachmittags 13.30 bis 14.30 Uhr. Donnerstag, 20. August 2026, vormittags 09.00 bis 10.00 Uhr. Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubiger an 1, 2. und 5. Pfandstelle. Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 100‘000.00 wie folgt zu leisten: entweder a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Zürich 7, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oder b) in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Zürich 7 im Voraus, mittels Überweisung auf das Postkonto 80-55586-5 (IBAN-Nr. CH93 0900 0000 8005 5586 5, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung Toblerstrasse 96 für den Fall des Zuschlags ) oder in bar, hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens ein Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 9. Juli 2026 beim Betreibungsamt Zürich 7, Witikonerstrasse 15, 8032 Zürich, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin. Zürich 7, 19. Juni 2026 BETREIBUNGSAMT ZÜRICH 7