Beschreibung
in der Gemeinde Richterswil 6 1/2 Zimmerwohnung, 2 OG, an der Speerstrasse 32, 8805 Richterswil, Stockwerkeigentum, 112/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1962 Kataster 4464, EGRID CH280986517774, Richterswil Ein Tiefgaragenparkplatz, 1/70 subjetiv-dingliches Miteigentum an Blatt 2117, Kataster 4471, EGRID CH188786517739 Richterswil Bastelraum Nr. A 2 H 14 UG, 5/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 1962, Kataster 4464 EGRID CH280986517774, Richterswil Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 1'205'000.00 Die Verwertung erfolgt auf verlangen der Grundpfandgläubigerin an 2. Pfandstelle Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Wädenswil, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss oder b) CHF 100'000.00 in Bar Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Wädenswil im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH20 0900 0000 8005 5194 1, Vermerk: Anzahlung Grundstückversteigerung Moning) Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 10 Arbeitstagen nach der Versteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Geführte Besichtigungen: Das Grundstück kann nach telefonischer Voranmeldung wie folgt besichtigt werden: Donnerstag, 07. Mai 2026 und Donnerstag 28. Mai 2026 jeweils von 10:00 Uhr - 11:00 Uhr. Besammlung vor der Liegenschaft Speerstrasse 32, 8805 Richterswil Bitte beachten Sie, dass an den Besichtigungen ein Foto.- und Videoaufnahmeverbot gilt, da die Wohnung bewohnt wird. Die Grundpfandgläubiger werden darauf hingewiesen, dass wenn nicht explizit verlangt, die Steigerungsobjekte gesamthaft als wirtschaftliche Einheit versteigert werden und auf einen Einzelaufruf verzichtet wird.