Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Zittau. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS SN · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (413.080 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Sonstiges in Zittau (Sachsen). Versteigerungstermin: 25. August 2026 um 09:30 am Amtsgericht Görlitz. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 413.080 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 35 €/m² (Stand 2022).
zu lfd. Nr. 1. bebaut mit zweigeschossigem, voll unterkellertem Wohnhaus mit teilausgebautem Dachgeschoss, Baujahr um 1912. Dazu Werkstatt- und Garagenanbau sowie ehemalige Scheune.Wohnung im Obergeschoss und teile des Dachgeschosses bei Begutachtung eigengenutzt, vormalge Lager- und Büroräume im Erdgeschoss waren bei Begutachtung vermietet. Als mögliches Zubehör befindet sich eine Photovoltaikanlage auf dem Objekt, der Wert wurde mit 1.500 EUR kalkuliert. zu lfd. Nr. 2. unbebautes Grundstück, mit Betonplatten befestigt und eingefriedet, zudem Nutzungsvereinbarung als Fläche für eine Buswartehalle mit Umgrünung.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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