Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
3-Zimmer-Wohnung in Lahr (Baden-Wuerttemberg). Versteigerungstermin: 28. August 2026 um 09:30 am Amtsgericht Lahr. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 146.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 73.000 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Objektbeschreibung / Lage (lt. Angabe des Sachverständigen) 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, innenliegendem Bad und separatem WC, Abstellraum, Balkon im Erdgeschoss (ca. 79,46 qm) sowie Abstellraum U 49 im Keller und Sondernutzungsrecht am KFZ-Stellplatz Nr.
Objektbeschreibung / Lage (lt. Angabe des Sachverständigen) 3-Zimmer-Wohnung mit Küche, innenliegendem Bad und separatem WC, Abstellraum, Balkon im Erdgeschoss (ca. 79,46 qm) sowie Abstellraum U 49 im Keller und Sondernutzungsrecht am KFZ-Stellplatz Nr. 98 im Freien in einem Mehrfamilienhaus aus insgesamt 2 freistehenden Wohngebäuden mit 92 Wohn- und/oder Nutzungseinheiten; Baujahr 1965.Die Wohnfläche beträgt laut Teilungserklärung 79,46 m². Zum Zeitpunkt der Besichtigung war die Wohnung vom Eigentümer selbst genutzt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lahr. Wortlaut unverändert übernommen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (146.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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