Beschreibung
Gemeinde Bitsch – diverse landwirtschaftliche Grundstücke 1. Grundstück Nr. 255 , Plan-Nr. 4, „Unners Aebnet“, Gesamtfläche: 2‘087 m², Unkultiviert-Wildi Zone : Übriges Gemeindegebiet; laut Zonennutzungsplan liegt das Grundstück in der Zone Steinschlag/Felssturz (mittlerer Gefährdung) sowie in der Naturschutzzone kantonaler Bedeutung. Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 1‘044.00 2. Grundstück Nr. 420 , Plan-Nr. 5, „Sattel“, Gesamtfläche: 381 m², Wiese Zone : Landwirtschaftszone 2. Priorität (LZ2) Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF CHF 571.00 3. Grundstück Nr. 1620 , Plan-Nr. 3, „Sand“, Gesamtfläche: 3‘481 m², Acker, Wiese, 302 m², Weide, 2‘299 m², geschlossener Wald, 880 m² Zone : Landwirtschaftszone 2. Priorität (LZ2) Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 4‘341.50 Gemeinde Embd – diverse landwirtschaftliche Grundstücke 4. Grundstück Nr. 1300 , Plan-Nr. 12, „Unner der Flüo“, Gesamtfläche: 131 m², übrige humusierte Fläche Zone : Landwirtschaftszone Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 65.50 5. Grundstück Nr. 1301 , Plan-Nr. 12, „Unner der Flüo“, Gesamtfläche: 133 m², übrige humusierte Fläche Zone : Landwirtschaftszone Rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 66.50 6. Grundstück Nr. 1342 , Plan-Nr. 12, „Unner der Flüo“, Gesamtfläche: 231 m², übrige humusierte Fläche Zone : Landwirtschaftszone rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 115.50 7. Grundstück Nr. 1373 , Plan-Nr. 12, „Inner Allmei“, Gesamtfläche: 146 m², geschlossener Wald, 19 m², übrige humusierte Fläche, 127 m² Zone : Landwirtschaftszone rechtskräftige betreibungsamtliche Schatzung: CHF 51.00 Sämtliche Grundstücke auf Gebiet der Gemeinde Bitsch und Embd werden einzeln ausgerufen. — - Barzahlung pro Grundstück unter CHF 2‘000.00 - über CHF 2‘000.00 – Anzahlung CHF 2‘000.00 pro Grundstück Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung gemäss obiger Vorgabe wie folgt zu leisten: Entweder in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Oberwallis, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Oberwallis im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH06 0900 0000 1900 5951 0, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung LUSSAMBO, ID-152007-4) geleistet oder hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes oder die Hinterlegung in bar haben spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 5 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Das zu versteigernde Grundstück Nr. 1620 auf Gebiet der Gemeinde Bitsch unterliegt den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über das bäuerliche Bodengesetz (BGBB). Der Ersteigerer muss gemäss Art. 67 BGBB das Bewilligungsgesuch innert 10 Tagen nach erfolgtem Zuschlag beim Kanton Wallis, DVB, Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten, Bäuerliches Bodenrecht, Place de la Planta, 1950 Sitten, einreichen. Sie finden alle nötigen Informationen in Bezug auf das BGBB auf der Internetseite https://www.vs.ch./de/web/spf/faq unter der Rubrik FAQ. Die gemäss BGBB vorkaufsberechtigten Pächter sind verpflichtet, sich innert 20 Tagen nach der Publikation beim unterzeichneten Amt zu melden. Ihr Vorkaufsrecht können sie nur bei der Versteigerung ausüben. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) mit den entsprechenden Verordnungen und usführungsbestimmungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene aufmerksam. Im Weiteren wird auf die einschlägigen Bes