Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bernburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (41.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerAlle Eckdaten, Analyse & Checkliste zu diesem Objekt in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Anbau, ausgebautes DG in Bernburg (Sachsen-Anhalt). Versteigerungstermin: 6. Oktober 2026 um 14:00 am Amtsgericht Bernburg. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 41.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 60 €/m² (Stand 2026).
Es handelt sich um eine 2-Zimmer-Eigentumswohnung in einem teilunterkellerten 2- geschossigen Mehrfamilienwohnhaus (BJ.: um 1900) mit Anbau und ausgebautem Dachgeschoss. Im Haus befinden sich insgesamt 5 Wohneinheiten. Die Wohnfläche der Eigentumswohnung beträgt ca. 44 m². Zur Eigentumswohnung gehört ein Sondernutzungsrecht an einem Schuppen. Es besteht gemäß Angaben der Sachverständigen im Gutachten vom 18.03.2026 ein erhöhter Instandsetzung- und Modernisierungsbedarf. Das Objekt ist Bestandteil des Denkmalbereichs "Altstadt" und des archäoligischen Kulturdenkmals "Historischer Stadtkern".
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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