Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Verkehrswertgutachten sind oft 40–80 Seiten lang. Unsere KI liest das komplette Gutachten und fasst das Kaufentscheidende klar zusammen — Bauzustand, Mängel, Sanierungsbedarf, Wohnfläche, Baujahr, Bewohnbarkeit und Belastungen.
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (577.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerInkl. KI-Auswertung des kompletten Gutachtens — plus alle Eckdaten, Deal-Analyse & Checkliste in einem druckbaren PDF — plus kostenlose Links zu den amtlichen Unterlagen.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Garage, Einfamilienhaus, Doppelgarage in Bergisch Gladbach (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 6. Oktober 2026 um 09:00 am Amtsgericht Bergisch Gladbach. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 577.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Anschrift: In der Auen 20, 51427 Bergisch Gladbach-RefrathEinfamilienhaus mit Einliegerwohnung in massiver Bauweise mit Unterkellerung und ausgebautem Satteldach, angebauter Garage und Doppelgarage. Baujahr Haus ca.1959; Doppelgarage ca.1970; angebaute Garage ca.1998Grundstücksgröße 1139 qm, Das Objekt wurde aufgrund des äußeren Eindrucks bewertet. Eine Innenbesichtigung ist nicht erfolgt.Es ist kein Ansprechpartner benannt worden. Ein Vorabverkauf kann durch das Gericht nicht vermittelt werden. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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