Beschreibung
Stockwerkeigentumsanteil Nr. S2364 im Grundbuch Kreuzlingen, Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung Nr. 6, Süd-Ost im Obergeschoss mit den Kellerabteilen Nr. 6 und 6a als Nebenräume an der Romanshornerstrasse 90, 103/1000 Miteigentum Stammgrundstück zu S2364: Liegenschaft Nr. 5466 im Grundbuch Kreuzlingen Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stockwerkeigentumsanteil Nr. S2364: Fr. 390'000.00 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stammgrundstück Nr. 5466: Fr. 2'947'000.00 — Besichtigung des Grundstücks: Dienstag, 19. August 2025, 15.00 Uhr Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) ist für die Besichtigung sowie die Versteigerung zwingend. Kontakt: [email protected] Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von Fr. 40'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Alternativ kann die Anzahlung in bar geleistet werden. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 10. Juli 2025, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 16. Juni 2025 Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen