Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Wuppertal. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (530.000 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Wohn- und Geschäftshaus und einem gewerblich genutzten Hinterhaus bebauten Grundstücks in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen). Versteigerungstermin: 17. September 2026 um 09:00 am Amtsgericht Wuppertal. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 530.000 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 255 €/m² (Stand 2022).
Grundstück, bebaut mit einem 4-geschossigen gemischt genutzten Gebäude, unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss, Spitzboden (z.T. zu Wohnzwecken ausgebaut), Baujahr 1901 (gem. Untere Denkmalbehörde), teilweise modernisiert & renovierungsbedüftig und einem gewerblich genutzten 2-geschossigen Hintergebäude, Baujahr vermutlich ca. 1901, sanierungsbedürftig.Das Vorderhaus steht unter Denkmalschutz und besteht aus 9 Wohnungen mit insgesamt ca. 564 m² Wohnfläche sowie einem Ladenlokal im EG rechts mit ca. 43 m². Die Nutzfläche des Hintergebäudes beträgt ca. 187 m².Die Wohnungen, das Ladenlokal und das Hinterhaus sind jeweils vermietet.Das EG des Hinterhauses wird als KFZ-Werkstatt genutzt; dies ist nicht genehmigt; Nutzungsänderung bereits 1998 negativ beschieden. Das OG des Hinterhauses ist nicht nutzbar und blieb unberücksichtigt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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