Beschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentum in einem Zwei-bzw. Dreifamilienhaus, urprüngliches Baujahr des Altbaus an der Straße ca. 1900, Wohnhaus Mitte des Grundstücks 1950, Anbau 1962 und Umbauten 1970 und 2019. Das Objekt besteht aus zwei Wohnungen. Die Wohnfläche beträgt rd. 82,8 m2 für die Wohnung im EG und rd. 118,9 für die Wohnung im OG/DG.Der im Jahr 2019 vorgenommen Umbau bzw. die Aufstockung DG auf OG/DG des Hauses (Hintergrund¬ stück, WEG2“) ist grundbuchlich bzw. in einer Aktualisierung der Teilungserklärung nicht vollzogen. Es liegen Feuchtigkeitsschäden im Keller vor.Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist nicht mehr möglich.Beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite des Amtsgerichts Steinfurt bezüglich einer Teilnahme an einem Zwangsversteigerungstermin (www.ag-steinfurt.nrw.de).Weitere Informationen und ggf. Internetversion des Gutachtens unter: www.zvg-portal.de.