Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bürstadt. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (307.500 €) als Zuschlagswert.
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Einfamilienhaus in Bürstadt (Hessen). Versteigerungstermin: 13. August 2026 um 09:30 am Amtsgericht Lampertheim. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 307.500 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 340 €/m² (Stand 2024).
Der 1/2 Anteil (Abt. I/2.2) des im Grundbuch von Bürstadt Blatt 9469 eingetragenen Grundstücks Lfd.Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 1 Bürstadt 10 38 Gebäude- und Freifläche, Peterstraße 40 839 Detaillierte Objektbeschreibung: Zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Nebengebäude und sichtbarem Fachwerk mit Ausfachung; Baujahr unbekannt (evtl. um 1900; Kernsanierung 2012; Scheune Bj 1964); Wohn-/Nutzfläche: Einfamilienhaus ca 220 qm; Scheune ca 240 qm; lediglich Außenbesichtigung möglich; Eintrag im Altlastenverzeichnis (Branchen-/WC-Klasse 3: mäßig (wegen Schrotthandel an 1951); kein Energieausweis; mehrseitige Grenzbebauung; straßenseitiges Gebäude ist als Einzelkulturdenkmal nach § 2 I HDSchG als denkmalschutzwürdig einzustufen; mehrere Stellplätze im Hof; Satteldach
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts. Wortlaut unverändert übernommen.
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
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