Beschreibung
In der Stadt Zug: Stockwerkeinheit Grundstück-Nr. 95595, Stamm-Grundstück: LIG Zug/1664, Wertquote 414/1000, Alleineigentum mit Sonderrecht an Maisonette-Attika-Wohnung (12-Zimmer-Wohnung) Nr. 18 W5 im 2. OG und Attikageschoss gemäss Begründungsurkunde Aufteilungsplan (StwE-Nr. 6) Miteigentumsanteil Grundstück-Nr. 95529, Wertquote 5/262 an Stammgrundstück Nr. LIG Zug/4811, Nutzung Parkplatz 51, Quartier Gimenen Miteigentumsanteil Grundstück-Nr. 95542, Wertquote 3/262 an Stammgrundstück Nr. LIG Zug/4811, Nutzung Parkplatz 64, Quartier Gimenen Miteigentumsanteil Grundstück-Nr. 95543, Wertquote 3/262 an Stammgrundstück Nr. LIG Zug/4811, Nutzung Parkplatz 65, Quartier Gimenen Miteigentumsanteil Grundstück-Nr. 95544, Wertquote 3/262 an Stammgrundstück Nr. LIG Zug/4811, Nutzung Parkplatz 66, Quartier Gimenen Miteigentumsanteil Grundstück-Nr. 95545, Wertquote 3/262 an Stammgrundstück Nr. LIG Zug/4811, Nutzung Parkplatz 67, Quartier Gimenen Grenzen, Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Anmerkungen, Reglemente Stockwerkeigentümer laut Grundbuchauszug Baujahr 2016 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung: Fr. 13'350'000.00. Die vorgenannten Grundstücke werden gesamthaft versteigert (Gesamtaufruf), da diese gesamthaft verpfändet sind und eine wirtschaftliche Einheit bilden. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 500'000.00 zu leisten. Durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Zug, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Zug im Voraus mittels Überweisung auf Konto Nr. CH31 0900 0000 8000 1630 3, Betreibungsamt Zug (bis spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung) geleistet werden. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert sieben Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde. Bemerkungen: Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle. Besichtigung: Dienstag, 1. September 2026 um 14.00 Uhr. Es ist eine vorgängige telefonische Anmeldung beim Betreibungsamt Zug, Gubelstrasse 22, 6300 Zug, Telefon 058 728 93 60 oder 058 728 93 64, erforderlich. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, dem unterzeichneten Betreibungsamt, binnen der Eingabefrist ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für die Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin.