Beschreibung
1. Bezirk Leuk, Gemeinde Albinen - Alphütte, Tschärmilonga - Grundstück Nr. 4507, Fläche 99 m², Plan-Nr. 24, Flurname: "Chermignon", Gebäude 31 m², Platz 68 m² Rechtskräftige Schatzung: CHF 60'000.00 2. Bezirk Leuk, Gemeinde Albinen - Alphütte ½, Tschärmilonga - StWE-Anteil Nr. 4732-2, Wertquote 26/100, Sonderrecht an Wohnung Nr. 3 im EG - StWE-Anteil Nr. 4732-3, Wertquote 8/100, Sonderrecht an Zimmer Nr. 4 im 1. OG - StWE-Anteil Nr. 4732-4, Wertquote 33/100, Sonderrecht an Wohnung Nr. 5 im 1. OG Hauptgrundstück Nr. 4732, Plan Nr. 24, Flurname "Chermignon", Gebäude, Chalet 67 m², Platz 176 m² Die StWE-Anteile sind mit einem Gesamtpfand belastet. Sie bilden wirtschaftlich eine Einheit und werden gemeinsam versteigert. Rechtskräftige Schatzung der Anteile : CHF 110'000.00 — Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 10'000.00 wie folgt zu leisten: Entweder in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Oberwallis, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (im Weiteren wird auf Art. 136 Abs. 2 SchKG verwiesen). Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Oberwallis im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH06 0900 0000 1900 5951 0, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerungen, ID-2587-13) geleistet oder hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes oder die Hinterlegung in bar haben spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 5 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) mit den entsprechenden Verordnungen und Ausführungsbestimmungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene aufmerksam. Im Weiteren wird auf die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) verwiesen. Ein detaillierter Beschrieb mit Fotos kann unter www.vs.ch/web/spf/encheres eingesehen werden. Die Besichtigung findet nach schriftlicher Voranmeldung (per Mail) statt. Weitere Auskünfte erteilt das Betreibungsamt unter der Nummer: 027 606 16 70 oder per E-Mail: [email protected].