Zwangsversteigerungen Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee
1 aktuelle Termine · Bundesland Salzburg
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Das Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee (Salzburg) schreibt aktuell 1 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 1.312.000 € bis 1.312.000 € (Median 1.312.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 6. Oktober 2026 in Seekirchen am Wallerse Brunn statt.
Marktdaten am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee
Aktuell 1 Versteigerungstermin am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee. Termin am 6. Oktober 2026.
- Median-Verkehrswert
- 1.312.000 €
- Häufigste Objektarten
- Gut Lehrneck 23
- Nächster Termin
- 6. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 11. September 2026 1 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 1.312.000 €.
Aktuelle Versteigerungstermine am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee
Orte im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
- Seekirchen am Wallerse Brunn1
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es aktuell am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee?
Mit Stand 11. September 2026 sind 1 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee gelistet, verteilt auf 1 Ort im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Für welche Orte ist das Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee zuständig?
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Seekirchen am Wallerse Brunn. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Seekirchen am Wallerse Brunn (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
In welcher Preisspanne liegen Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee?
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee reichen von 1.312.000 € bis 1.312.000 €; der Median liegt bei 1.312.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee?
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee findet am 6. Oktober 2026 in Seekirchen am Wallerse Brunn statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
Weitere Amtsgerichte in Salzburg
Vollstreckungsgerichte in Salzburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 11. September 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte am Amtsgericht Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal
