Zweifamilienhaus in Lennestadt
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus in Lennestadt, Ortsteil Theten, 57368 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 16. Dezember 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Lennestadt, Amtsgericht Lennestadt, Hauptgebäude, Kölner Straße 104, 57368 Lennestadt, Etage E, Sitzungssaal 6. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0009 K 0008/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 450.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 225.000 € (5/10) und 315.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 225.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges, nicht unterkellertes Zweifamilienhaus bestehend aus zwei Wohneinheiten mit separaten Eingängen und ausgebautem Dachgeschoss, ausgebautem Spitzboden sowie separater Doppelgarage, Baujahr 2014, Wohnfläche ca. 258qm (Wohneinheiten 107qm und 151qm)
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lennestadt. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 450.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 315.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 225.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 45.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 450.000 € und liegt damit 50 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 455 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 16.500 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 24 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 455 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 3. November 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (450.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 29.250 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.250 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.250 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 33.750 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Lennestadt
- Aktenzeichen
- 0009 K 0008/ 2024
- Letzter Sync
- 3. November 2026 um 17:23
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.