Ackerland in Saarwellingen
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Ackerland in Saarwellingen, Ortsteil Labach, 66793 (Saarland). Der Versteigerungstermin ist am 25. Februar 2027 um 13:45 vor dem Amtsgericht Lebach im Saarland, AG Lebach, Saarbrücker Str. 10, 66822 Lebach, -Sitzungssaal 24-. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0004 K 0017/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 5.171 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 2.586 € (5/10) und 3.620 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 2.586 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Ackerland
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lebach im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 5.171 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 3.620 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 2.586 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 517 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Saarland als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (5.171 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 336 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 26 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 462 € · ≈ 8.9 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Lebach im Saarland
- Aktenzeichen
- 0004 K 0017/ 2025
- Letzter Sync
- 17. Oktober 2026 um 17:33
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
