Wohnhaus in Werdohl
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Wohnhaus in Werdohl, 58791 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 20. Januar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Altena, Amtsgericht Altena, Hauptgebäude, Gerichtsstr. 10, 58762 Altena (Westf.), Etage 1, Sitzungssaal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0005 K 0028/ 2020. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 166.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 83.000 € (5/10) und 116.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 34 €/m² (Stand 2022).
Zuschlag ab rund 83.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein 2-geschossiges in massiver Bauweise errichtetes Wohnhaus mit Satteldach mit gewerblichen Räumen und drei zur Straßenseite gelegenen Eingängen. Außenanlagen wurden angelegt. Die Bewertung erfolget anch dem äußeren Anschein und den zugänglichen Unterlagen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altena. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 166.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 116.200 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 83.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 16.600 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Werdohl. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2022.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 166.000 € und liegt damit 45 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 476 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 18.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 82 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (34 €/m²) liegt 86 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (245 €/m², aus 448 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 476 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 17. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (166.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 10.790 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 830 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 830 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 12.450 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Altena
- Aktenzeichen
- 0005 K 0028/ 2020
- Letzter Sync
- 17. Oktober 2026 um 17:27
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2022
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.