Laut Gutachten handelt es sich bei der Wohnung Nr. 3 um eine 1-Zimmerwohnung von rd. 34 m² WF mit KDB, Abstellkammer im 1. OG links. Derzeit ist das Wohnungseigentum durch eine interne Treppe zum darüber liegenden Wohneigentum Nr. 5 verbunden. Die Änderung der Teilungserklärung blieb aus; für deren Änderung im Sinne des Istzustandes wäre die Einstimmigkeit der gesamten Eigentümergemeinschaft erforderlich. Da dies nicht gesichert ist, erfolgt die Bewertung nur aufgrund der rechtlich zulässigen nutzung als 2 getrennte Wohnungen. Die Rückbaukosten müssen entsprechend wertmindernd berücksichtigt werden. BJ: ursprüngl. ca. 1911.Laut Gutachten handelt es sich bei der Wohnung Nr. 5 um eine 2-Zimmerwohnung von ca. 52 m² WF im 2. OG links. Diele, Wohnbereich mit Durchgang zu einem Zimmer, das Zugang zur Küche besitzt, über welche wiederum das Bad erschlossen wird. Der Wohnung wurde ein Raum mit Balkon der Wohnung Nr. 6 des Aufteilungsplans zugeteilt. Derzeit ist das Wohnungseigentum durch eine interne Treppe zum darunter liegenden Wohneigentum Nr. 3 verbunden. Die Änderung der Teilungserklärung blieb aus; für deren Änderung im Sinne des Istzustandes wäre die Einstimmigkeit der gesamten Eigentümergemeinschaft erforderlich. Da dies nicht gesichert ist, erfolgt die Bewertung nur aufgrund der rechtlich zulässigen nutzung als 2 getrennte Wohnungen. Die Rückbaukosten müssen entsprechend wertmindernd berücksichtigt werden. BJ: ursprüngl. ca. 1911. Ansprechpartner betreibender Gläubiger: Uwe Blase Immobilien, Telefon 02305 3598-0, E-Mail: [email protected] Vertragsnummer: 73 372 2649