Gemäß Verkehrswertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einem frei stehenden, unterkellerten Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten (Baujahr ca. 1930, ca. 322 m² Wohnfläche im EG, 1. OG und DG zzgl. unter der Schräge gelegenen Hobbyfläche im Spitzboden, teilweise Modernisierungen von 1990 bis ca. 2005, solide massive Bausubstanz, für gebrauchte Immobilien normaler Bauzustand mit alterstypischer Kellerfeuchte und einzelnen Schäden). Zum Zeitpunkt der Besichtigung wurde das Grundstück eigengenutzt. Miet- und Pachtverträge wurden nicht bekannt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten Bezug genommen. Das im Grundbuch eingetragene Nießbrauchrecht würde mit Zuschlag erlöschen. voraussichtlich bestehen bleibende Rechte: II/1 Grunddienstbarkeit aus dem Jahre 1932 (siehe dazu auch im Gutachten Seite 39) und III/1 Aufbauhypothek zu 11.200,00 Mark mit 1 % verzinslich aus dem Jahre 1981