Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 100/10.000 Wohnung, Balkon und Abstellraum im Haus G Nr. 39 Kfz-Stellplatz Nr. SP39 3063 BV-Nr.1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1458 Gebäude- und Freifläche, Lilienthal-Straße 2 2.606 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1467 Gebäude- und Freifläche, Karl-Marx-Straße 62 433 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1482 Gebäude- und Freifläche, Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 62 2.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf. Es handelt sich um eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden mit der Objektadresse Lilienthalstraße 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstraße 1, Baujahr 2022. Die Eigentumswohnung (Sondereigentum) befindet sich im 2. Obergeschoss Mitte links des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Das Objekt besteht aus 1 Zimmer mit offenem Küchenbereich, Flur, Bad, Abstellnische, Balkon mit einer Gesamtfläche von 47,61 m² in zweckmäßiger Grundrissgestaltung. Der Abstellraum befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ-Stellplatz befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Versteigerungsobjekt ist derzeit ungenutzt. Verkehrswert: 250.000,00 € Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem. Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässigen Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.