Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Nr. 23 des Aufteilungsplans) im III. OG des Mehrfamilienwohnhauses Wildenbruchstr. 19/21, 45888 Gelsenkirchen [Teil der Wohnungseigentumsanlage Mehrfamilienwohnhaus Wildenbruchstr. 19, 21 (1. Bauabschnitt - 40 WE) und Mehrfamilienwohnhaus Heysestr. 8, 10 (2. Bauabschnitt - 31 WE)] nebst Kellerraum (Nr. 23 des Aufteilungsplans), Ursprungsbaujahr 1972/fiktives Baujahr 1980, Aufzug, rd. 48 m² Wfl., Aufteilung der Wohnung abweichend von den Darstellungen laut Teilungsplan, zum Wertermittlungsstichtag (= 06.03.2025) schon seit längerer Zeit ungenutzt/unvermietet, vernachlässigter Zustand und vermüllt (alte Möbel und sonstige Gegenstände/Unrat).Laut Sachverständigen ist die Wohnung in dem vorgefundenen Zustand nicht nutzbar.Es sind Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich (Wertabschlag insoweit i.H.v. 27.000,00 € vorgenommen).Die Einsichtnahme in das Gutachten nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!