Vermietete Eigentumswohnung Nr. 4 im 1. OG in einem Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohnungen, fiktives Baujahr um 1995, 2 Zimmer mit Küche, Bad, Flur; Kellerabteil im Rückgebäude, Wohnfläche 44,87qm. Das Sondereigentum ist vermietet. Der Zugang zum Sondereigentum wurde verweigert durch den Mieter. Die Innenbesichtigung beschränkt sich auf die zugänglichen Bereiche des Gemeinschaftseigentums. Für die Bewertung wird daher, aufgrund der äußeren Inaugenscheinnahme, ein einfacher Ausstattungsstandard mit einfacher Beschaffenheit unterstellt. Informationen über die Verwaltung der Wohnungsanlage liegen derzeit nicht vor. Nach Angaben des Mieters gibt es aktuell keinen Verwalter. Der Eigentümer machte keine Angaben zur Verwaltung und zu Abrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft